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Monatliche Intrastat-Meldungen korrekt & stressfrei abgeben – wir übernehmen für Sie

Vermeiden Sie Bußgelder, sparen Sie Zeit und gewinnen Sie Sicherheit mit unserem professionellen Intrastat-Service.

Intrastat-Meldungen: Unsichtbare Pflicht, teure Risiken

Wer Intrastat-Pflichten übersieht oder Fehler macht, riskiert Bußgelder bis 50.000 €. Komplexe Vorgaben und enge Fristen machen die Meldung zur echten Herausforderung.

Pflicht & Meldewerte

Unternehmen sind zur Intrastat-Meldung verpflichtet, sobald sie die Meldewerte überschreiten – in Deutschland: Eingänge 3,0 Mio. €, Versendungen 1,0 Mio. €; in Österreich: jeweils 1,1 Mio. € (ohne behördliche Benachrichtigung).

Komplexe Anforderungen

Die gesetzlichen Vorgaben sind umfangreich. Pflichtangaben wie das Ursprungsland und die USt-ID des Handelspartners erforderlich. Fehler bei der Erfassung oder Fristversäumnisse passieren schnell.

Folgen bei Verstößen

Verspätete oder fehlerhafte Meldungen führen zu Bußgeldern von bis zu 50.000 €. Hinzu kommen Prüfungen durch das Statistische Bundesamt, administrativer Mehraufwand und das Risiko verfälschter Kennzahlen.

Wir kümmern uns um Ihre Intrastat Meldungen – rechtssicher & zuverlässig

Mit unserem Service übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihrer Meldungen. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Angaben korrekt und pünktlich übermittelt werden – ohne Stress und ohne Risiko von Nacharbeiten.

Erstellung und fristgerechte Übermittlung aller Meldungen

Unternehmen, die im innergemeinschaftlichen Warenverkehr die Meldeschwelle für Eingänge oder Versendungen überschreiten, sind automatisch zur Abgabe einer Intrastat-Meldung verpflichtet – ohne behördliche Benachrichtigung.

Laufende Betreuung Ihrer Anmeldungen

Wir behalten Ihre Meldungen laufend im Blick, sodass Sie keine Pflicht übersehen und sich sicher sein können, dass alles rechtzeitig erledigt ist.

Kenntnisse zu EU-Verordnungen und Schwellenwerten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit nationalen und internationalen Unternehmen. Wir kombinieren tiefes Fachwissen mit effizienter Abwicklung und machen den Prozess für Sie so einfach wie möglich.

Ihre Vorteile – unsere Lösung für weniger Stress und mehr Sicherheit

Mit uns sparen Sie Zeit, vermeiden Bußgelder und gewinnen volle Sicherheit bei Ihren Intrastat-Meldungen. Wir kümmern uns um alle Details – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sicherheit vor Bußgeldern

Ihre Meldungen sind immer korrekt und fristgerecht – ohne Risiko hoher Strafen.

Zeitersparnis

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft, wir übernehmen die Bürokratie.

Expertenwissen

Komplexe Vorgaben wie Ursprungsland und USt-ID sind für uns Routine.

Individuelle Betreuung

Ein persönlicher Ansprechpartner kümmert sich um Ihre Anliegen – keine Hotline.

Transparente Kosten

Klare Preise ohne versteckte Gebühren geben Ihnen volle Planungssicherheit.

Zukunftssicherheit

Immer aktuell – wir halten Sie gesetzlich auf Kurs.

Nahtlose Verbindung -
Ihr Unternehmen & Intrastat

Mit unserer Lösung werden Ihre Handelsdaten direkt in die Intrastat-Meldung übertragen – schnell, fehlerfrei und rechtssicher. So vermeiden Sie Bußgelder, sparen Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

So läuft die Intrastat-Meldung mit uns ab

Ein klarer, einfacher Prozess sorgt dafür, dass Ihre Meldungen zuverlässig und fristgerecht beim Statistischen Bundesamt landen – ohne dass Sie sich selbst um Details kümmern müssen.

Daten übermitteln

Sie senden uns Ihre relevanten Handelsdaten – schnell und unkompliziert.

Prüfung & Aufbereitung

Wir prüfen die Angaben, ergänzen Pflichtfelder (z. B. Ursprungsland, USt-ID) und bereiten alles meldefertig auf.

Erstellung & Übermittlung

Die Meldung wird rechtssicher erstellt und fristgerecht an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Bestätigung & Betreuung

Sie erhalten eine Bestätigung und haben jederzeit einen Ansprechpartner für Rückfragen.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um Intrastat-Meldungen – klar, verständlich und auf den Punkt beantwortet. So wissen Sie sofort, was auf Ihr Unternehmen zukommt und wie unser Service Sie dabei entlastet.

Eine Intrastat-Meldung ist die statistische Erfassung des Warenverkehrs zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt (Destatis) erhoben, um den innergemeinschaftlichen Warenhandel exakt abzubilden. Meldepflichtige Unternehmen melden monatlich die geforderten Daten aus Ihren EU-Lieferungen oder Ihren EU-Einkäufen oder aus beiden Verkehrsrichtungen.

Die Pflicht-Meldeparameter umfassen:

  • Statistische Warennummer (8-stellig aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik)
  • Versendungsland / Bestimmungsland
  • UST-ID-Nummer des Warenempfängers im Bestimmungsland
  • Ursprungsland (Produktionsland)
  • Bundesland
  • Nettogewicht
  • Besondere Maßeinheiten wie Stück, Liter, Gramm u.a.
  • Rechnungswert
  • Geschäftsart
  • Verkehrszweig (Transportart)

Es sind codierte Angaben und Schlüsselzahlen aus entsprechenden Codelisten zu verwenden (Länderverzeichnis) 

Eine Intrastat-Meldung ist die statistische Erfassung des Warenverkehrs zwischen Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie wird in Österreich von Statistik Austria erhoben, um den innergemeinschaftlichen Warenhandel exakt abzubilden.

Meldepflichtige Unternehmen melden monatlich die geforderten Daten aus Ihren EU-Lieferungen oder Ihren EU-Einkäufen oder aus beiden Verkehrsrichtungen.

Die Pflicht-Meldeparameter umfassen:

  • Statistische Warennummer (KN8-Code – Kombinierte Nomenklatur)
  • Versendungsland / Bestimmungsland
  • UID-Nummer des Warenempfängers im Bestimmungsland
  • Ursprungsland (Produktionsland)
  • Nettogewicht
  • Besondere Maßeinheiten wie Stück, Liter, Gramm u.a.
  • Rechnungswert
  • Statistischer Wert
  • Geschäftsart
  • Verkehrszweig (Transportart)


Es sind codierte Angaben und Schlüsselzahlen aus entsprechenden Codelisten zu verwenden (Länderverzeichnis).   Nettogewicht, Rechnungswerte und besondere Maßeinheiten sind mit bis zu 3 Nachkommastellen genau anzugeben.

Grundsätzlich meldepflichtig sind alle Unternehmen, die in Ihrem jeweiligen EU-Land umsatzsteuerpflichtig sind und Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versenden oder von dort beziehen – sofern bestimmte Schwellenwerte im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschritten werden. Wird die Schwelle erst im laufenden Jahr überschritten, entsteht die Meldepflicht ab diesem Monat automatisch.

Intrastat-Meldeschwelle in Deutschland:

  • Für Versendungen: ab 1.000.000 €
  • Für Eingänge: ab 3.000.000 €

     

Intrastat-Meldeschwelle in Österreich:

  • Für Versendungen: ab 1.100.000 €
  • Für Eingänge: ab 1.100.000 €

Die Intrastat-Meldeschwellen der anderen EU-Länder unterscheiden sich jeweils nach Land und werden bei den dortigen Statistik-Behörden veröffentlicht.

Unternehmen, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das Statistische Bundesamt kann in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen. Zusätzlich bleiben die Meldungen weiterhin nachzureichen – das Risiko: finanzielle Belastung, Imageschaden und unnötige Prüfverfahren.

Ja – unser Service ist flexibel. Selbst wenn Sie kurzfristig feststellen, dass Sie Intrastat-Meldungen abgeben müssen oder Fristen nahen: Wir übernehmen die komplette Abwicklung schnell, zuverlässig und fristgerecht. So vermeiden Sie Stress, Fehler und Bußgelder.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität der Meldungen ab (z. B. Anzahl der monatlichen Warenlieferungen und, Datenaufbereitung, Sonderfälle). Unser transparentes Preismodell stellt sicher, dass Sie Planungssicherheit haben – ohne versteckte Gebühren. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.